Allgemeine Geschäftsbedingungen von Detlef Hermann (Isar-Floß-Event)

Die Buchung einer Isarfloßfahrt bei Detlef Hermann (Veranstalter), erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.


1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Dienstvertrages verbindlich für eine Woche an. Der Anmelder steht auch für die Vertragsverpflichtung aller von ihm angemeldeten oder von ihm vorgesehenen Personen mit ein, die an der Inanspruchnahme der Leistung beteiligt sind. Der Vertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung des Veranstalters beim Anmelder zustande.
1.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor. Der Dienstvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt.

2. Bezahlung
2.1. Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach deren Erhalt (spätestens nach 7 Tagen) zu überweisen.
2.2. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist der Veranstalter berechtigt, vom Dienstvertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 4.2. zu verlangen.

3. Leistungen und Nebenabreden
3.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung des Veranstalters.
3.2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

4. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt sollte schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
4.2. Die Mindest-Stornogebühr beträgt 35 Euro. Desweiteren gilt: Bei Vertragsrücktritt bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Rechnungssumme an. Ab dem 89. Tag bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten bei einer Annullierung 30% des Rechnungsbetrags. Ab dem 59. Tag bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden bei Vertragsrücktritt Stornokosten in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Tritt der Kunde zwischen dem 29. Tag und dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurück, betragen die Stornokosten 80% der Rechnungsumme. Bei einer Stornierung ab 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% des Rechnungsbetrags berechnet. Können die stornierten Plätze erneut zum vollen Preis verkauft werden, wird nur eine Gebühr von 10% der Rechnungssumme erhoben. Eventuell ungünstige Witterung, auch Regenfall, ist kein Rücktrittsgrund, da die Flöße für solche Verhältnisse mit einem Regenschutz ausgestattet sind.
4.3. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
4.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Tickets an den Veranstalter unverzüglich zurückzugeben, da andernfalls der volle Preis berechnet wird.

5. Rücktritt durch den Veranstalter
5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Dienstvertrag bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten, wenn die in seiner Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen pro Floß nicht erreicht wird.
5.2. Der Rechnungsbetrag wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

6. Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Sollte die Floßfahrt wegen Hoch- oder Niedrigwassers, Naturkatastrophen, aufgrund behördlicher Anordnung oder Betriebsunfähigkeit durch massive Erkrankungen bzw. Quarantäneanordnungen bei den Mitarbeitern, ausfallen, zahlt der Veranstalter 95% der Rechnungssumme zurück, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht. Eine Erstattung evtl. anfallender Anreise- oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Den Anordnungen des Steuerpersonals während der gesamten Fahrt ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholtem Nichtbeachten einzelner Teilnehmer, hat das Steuerpersonal das Recht die Personen von der  Beförderung auszuschließen oder die Fahrt abzubrechen. Dadurch entstehende Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten der Teilnehmer. 

7.2 Das Betreten und Verlassen des Floßes, die Beteiligung an der Floßfahrt und das Baden, geschieht in jedem Fall auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Der Floßbetrieb haftet nur, wenn er oder das Steuerpersonal den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

7.3 Für Wertsachen und verlorene Gegenstände entfällt jede Haftung.

7.4 Bei Unterbrechungen, Verzögerung oder Abbruch der Fahrt aufgrund höherer Gewalt (z.B. Störungen jeglicher Art im Flusslauf, Unwetter, technische Defekte) oder sonstige Gründe, die nicht durch den Flößereibetrieb oder das Steuerpersonal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, erfolgt keinerlei Erstattung der Veranstaltungskosten bzw. der durch die Unterbrechung, der Verzögerung oder den Abbruch bedingten Kosten.


8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden im Rahmen des Abschlusses von Dienstverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung.
8.2. Die dem Veranstalter zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Kundendaten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
8.3. Der Gerichtsstand für Klagen eines Kunden gegen den Veranstalter ist Wolfratshausen. Es wird vereinbart, dass vor Klageerhebung zunächst die außergerichtlichen Möglichkeiten (insbesondere Schlichtung) ausgeschöpft werden.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Veranstalter:
Detlef Hermann
Isarstraße 26a
82515 Wolfratshausen

Stand: 21.11.2022

Isarfloßfahrten mit Isar-Floß-Event: Erstellt mit Joomla! • Layout basierend auf einem Template von SiteGround Web Hosting.