Teilnehmer Die Teilnehmerzahl an der Floßfahrt darf 60 Personen einschließlich der Musikkapelle nicht überschreiten. Hunde sind zur Floßfahrt nicht zugelassen. Liegt ein ansteckender Infekt vor, sollte man, aus Rücksicht auf die Mitfahrenden, die Fahrt nicht antreten. Treffpunkt und Abfahrtzeit Der Bustransfer für Einzel- und Gruppenbucher erfolgt um 08:00 Uhr an der Floßlände in München-Thalkirchen, Zentralländstr. 30 (Einfahrt Parkplatz Floßlände). Sämtliche Teilnehmer an der Isarfloßfahrt versammeln sich dann um 08:45 Uhr an der Isar-Floßlände von den Floßmeistern Michael & Stefan Angermeier (Wolfratshausen, Ortsteil Nantwein, an der Marienbrücke).
Abfahrt des Floßes ist um 09:00 Uhr. Bekleidung Alle Teilnehmer haben festes Schuhwerk zu tragen. Das Betreten des Floßes ohne Schuhe oder ein Aufenthalt auf demselben ohne Schuhwerk ist unzulässig. Wetterfeste Kleidung wird für die Floßfahrt empfohlen. Verhalten auf dem Floß Aufgrund des wachsenden Drucks aus Politik, Umwelt- und Naturschutz, werden wir zukünftig noch mehr Wert auf Nachhaltigkeit legen und gemeinsam mit unseren Gästen versuchen, den Fokus vermehrt auf unseren ökologischen Fußabdruck zu richten. Dazu zählen der Verzicht auf Einwegprodukte (wo immer es möglich ist), gedämpfte Musik und gemäßigter Alkoholkonsum, verbunden mit einer klimaneutralen An- und Abreise. Zigarettenkippen sind ausschließlich in umweltgerechte Behältnisse zu entsorgen und dürfen auf keinen Fall in der Isar landen. Anfallende Abfälle sind in die auf dem Floß vorhandenen Abfallsäcke zu entsorgen. Der Konsum von TCH-haltigen Pflanzen ist untersagt und das Abbrennen von Pyrotechnik ist strengstens verboten. Das Verbot gilt auch für das Mitführen von Drohnen! Vom wilden Pinkeln in die Isar bitten wir dringend Abstand zu nehmen und stattdessen die Pausen während der Fahrt für den Toilettengang zu nutzen. Den Anweisungen des Flößers und seiner Flößergesellen ist unbedingt Folge zu leisten. Baden ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Floßführers gestattet, der über eventuelle Untiefen in der Isar Bescheid weiss. Das Stoßen einer anderen Person ist strengstens verboten. Gäste die durch eigenes Fehlverhalten für die Mitfahrenden eine unzumutbare Belästigung darstellen, den Betriebsablauf erheblich stören, oder die Sicherheit gefährden, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Kinder auf dem Floß Aus Haftungsgründen sind Kinder von einer erziehungsberechtigten Person zu begleiten; das Mitfahren von Kindern unter 8 Jahren kann vom Floßmeister untersagt werden. Darüber hinaus müssen die Erziehungsberechtigten für Ihre Kinder bis 12 Jahren eine Schwimmweste für die Fahrt organisieren.

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